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CH-UR
Artikel 3 Reglement über die Umsetzung des Covid-19-Gesetzes im Kulturbereich und der Covid-19-Kulturverordnung im Kanton Uri - Gesuche
Artikel 3 Reglement über die Umsetzung des Covid-19-Gesetzes im Kulturbereich und der Covid-19-Kulturverordnung im Kanton Uri · Gesuche
1. Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte werden nur auf schriftliches Gesuch hin ausgerichtet.
2. Gesuche sind an das Amt für Kultur und Sport zu richten.
3. Gesuche müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
4. Die Bildungs- und Kulturdirektion erlässt Richtlinien, die den Ablauf der Gesuchseingabe, den Inhalt der Gesuche sowie das Verfahren der Gesuchsprüfung erläutern.