10.6115
CH-UR
Artikel 4 Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri - Vertrag
Artikel 4 Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri · Vertrag
1. Der Regierungsrat schliesst mit der Stiftung Kantonsbibliothek Uri im Rahmen dieser Verordnung einen Vertrag ab.
2. Dieser Vertrag hat insbesondere auch sicherzustellen, dass der Vertretung des Kantons die verlangten Auskünfte erteilt und Einsicht in die Rechnung der Stiftung Kantonsbibliothek Uri gewährt werden.