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Artikel 3 Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri - Räumlichkeiten

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Artikel 3 Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri · Räumlichkeiten

1. Der Kanton stellt der Stiftung Kantonsbibliothek Uri die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung und er besorgt deren Betrieb und Unterhalt, alles ohne Verrechnung der Kosten.

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