10.6115
CH-UR
Artikel 3 Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri - Räumlichkeiten
Artikel 3 Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri · Räumlichkeiten
1. Der Kanton stellt der Stiftung Kantonsbibliothek Uri die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung und er besorgt deren Betrieb und Unterhalt, alles ohne Verrechnung der Kosten.