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Artikel 8 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld - Markierungen

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Artikel 8 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld · Markierungen

1. Das Amt für Raumentwicklung markiert im Gelände in Absprache mit dem Amt für Forst und Jagd und mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern die Grenzen der Schutzobjekte und der Bewirtschaftungseinheiten sowie die für die Öffentlichkeit begehbaren Wege, soweit dies für den Schutz der Objekte notwendig ist.

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