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Artikel 5 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld - Besondere Schutzbestimmungen «Kernzone Geotop»

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Artikel 5 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld · Besondere Schutzbestimmungen «Kernzone Geotop»

1. In der «Kernzone Geotop» ist zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen nach Artikel 4 untersagt

a) das Gelände ausserhalb der im Schutzzonenplan bezeichneten Wege zu betreten, es sei denn für Pflege- und Unterhaltsmassnahmen im Sinne dieses Reglements

b) Gesteinsproben und Sammlerstücke zu entnehmen

c) Werkzeuge aller Art zum Abbruch von Gesteinen zu verwenden

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