10.5135
CH-UR
Artikel 3 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld - Gliederung und Zweck der Schutzzonen
Artikel 3 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld · Gliederung und Zweck der Schutzzonen
1. Das Schutzgebiet wird in folgende Schutzzonen gegliedert
a) Geotopschutzzone
b) Kernzone Geotop
c) Kernzone Trockenwiese
2. Die Lage und die Abgrenzung der Schutzzonen ergeben sich aus dem Schutzzonenplan im Anhang, der Bestandteil dieses Reglements ist.
3. Die «Geotopschutzzone» bezweckt die Erhaltung von grösseren flächigen Erscheinungen dieser Kontaktzone sowie deren Ansicht und Erlebbarkeit.
4. Die «Kernzone Geotop» bezweckt die ungeschmälerte Erhaltung der einmaligen geologischen Aufschlüsse.
5. Die «Kernzone Trockenwiese» bezweckt den Erhalt der artenreichen Trockenwiesen und der angrenzenden Waldränder sowie der Amphibienlaichgewässer mit ihren standorttypischen Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften.