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Artikel 2 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld - Schutzobjekte

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Artikel 2 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld · Schutzobjekte

1. Die geologischen Aufschlüsse im Gebiet Scheidnössli und die angrenzenden Trockenwiesen und Amphibienlaichgewässer in der Gemeinde Erstfeld werden unter Schutz gestellt. Die folgenden im kantonalen Schutzinventar inventarisierten Schutzobjekte (Gebiete) sind Bestandteile dieses Reglements

Inventar Nr. | Name | Bedeutung

LS.1206.04 | Landschaft Scheidnössli | national (Nr.1610)

NS.1206.24 | Trockenwiesen im Bereich Neat-Portal | regional

NS.1206.26 | Geotop Scheidnössli | regional

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