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Artikel 1 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld - Schutzziele

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Artikel 1 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld · Schutzziele

1. Dieses Reglement bezweckt

a) die langfristige, ungeschmälerte und umfassende Erhaltung des Gebiets Scheidnössli (Gemeinde Erstfeld) mit seinen einzigartigen geologischen Aufschlüssen am Kontakt zwischen Kristallin und Sedimentbedeckung des Aarmassivs. Der Besenheide-Föhrenwald, die Trockenwiesen und die Amphibienlaichgewässer, wo die Erhaltung seltener Lebensräume und geschützter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, sollen durch gezielte Pflege erhalten werden. Weiter sollen mit geeigneten Massnahmen die Aufschlüsse als Anschauungsobjekte und zu Bildungs- und Forschungszwecken einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden

b) den besonderen Schutz der Amphibien und Reptilien

2. Die Pflege und die Bewirtschaftung richten sich nach den jeweils anzustrebenden Natur- und Landschaftsschutzzielen. Was das Waldareal betrifft, richten sich Pflege und Bewirtschaftung prioritär nach den Grundsätzen der Schutzwaldbewirtschaftung.

Schutzziele Artikel A1-1 Reglement über den Schutz des BLN-Objekts Scheidnössli und angrenzender Lebensräume in der Gemeinde Erstfeld →

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