Artikel 9 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen - Vollzug
Artikel 9 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen · Vollzug
1. Die Abteilung Natur und Landschaft vollzieht dieses Reglement, soweit nicht etwas anderes geregelt ist. Sie wacht über die Schutzziele, beaufsichtigt die Schutzzonen und überprüft periodisch den ökologischen Wert des Schutzgebiets durch Erfolgskontrollen.
2. Die Aufsichtsbehörden gemäss der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, die Jagd, die Fischerei und den Wald kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen dieses Reglements und erlassen je nach Zuständigkeit die notwendigen Verfügungen.
3. Die Abteilung Natur und Landschaft kann unter Bedingungen und Auflagen Ausnahmen von einzelnen Schutzbestimmungen gewähren, wenn besondere Verhältnisse vorliegen und dies den Schutzzielen nicht widerspricht oder überwiegende öffentliche oder private Interessen es erfordern.