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Artikel 6 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen - Besondere Schutzbestimmungen «Umgebungszone»

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Artikel 6 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen · Besondere Schutzbestimmungen «Umgebungszone»

1. In der «Umgebungszone» ist zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen nach Artikel 4 untersagt, Bauten und Anlagen aller Art zu errichten, sofern sie nicht dem Schutzzonenzweck dienen. Vorbehalten bleibt die Errichtung von baulichen Anlagen für die Waldbewirtschaftung und die Erholungsnutzung.

2. Der Unterhalt, die Sanierung und der geringfügige Ausbau der bestehenden Strassen und Wege bleiben zulässig.

3. Massnahmen für den Unterhalt und Ersatz des bestehenden Leitungssystems bleiben zulässig.

4. Massnahmen für den Betrieb und den Unterhalt der bestehenden Sickerschächte und Sickerbecken der «ZAKU» bleiben zulässig.

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