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Artikel 3 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen - Gliederung und Zweck der Schutzzonen

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Artikel 3 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen · Gliederung und Zweck der Schutzzonen

1. Das Schutzgebiet wird in folgende Schutzzonen gegliedert

a) Kernzone Amphibienlaichgebiet (Laichgewässer und angrenzende Ufervegetation)

b) Umgebungszone (Landlebensraum und Wanderkorridor)

2. Die Lage und die Abgrenzung der Schutzzonen ergeben sich aus dem Schutzzonenplan im Anhang, der Bestandteil dieses Reglements ist.

3. Die «Kernzone Amphibienlaichgebiet» bezweckt die Erhaltung und Förderung von Laichgewässern für Amphibien.

4. Die «Umgebungszone» dient der Sicherung der «Kernzone Amphibienlaichgebiet» vor unerwünschten Einwirkungen sowie der langfristigen Erhaltung und Förderung standorttypischer Waldgesellschaften, schutzwürdiger Waldformen und stufig aufgebauter artenreicher Waldränder. Sie dient zudem den Amphibien als Landlebensraum und Wanderkorridor.

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