10.5134
CH-UR
Artikel 10 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen - Begleitgruppe
Artikel 10 Reglement über den Schutz des Amphibienlaichgebiets Bodenwald in der Gemeinde Attinghausen · Begleitgruppe
1. Zur Unterstützung des Vollzugs wird eine Begleitgruppe eingesetzt. Die Begleitgruppe entspricht der «Kommission über den Bodenwald» gemäss der Trägerschaft des Nutzungskonzepts Bodenwald. Die Begleitgruppe wirkt als Bindeglied zwischen den Parteien.
2. Die Begleitgruppe beurteilt, ob Gefährdungen, Störungen, Schädigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Veränderungen im Schutzgebiet vorliegen. Sie schlägt der Abteilung Natur und Landschaft Massnahmen vor, falls die Schutzbestimmungen nicht eingehalten werden.