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Artikel 5 Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt - Besondere Schutzbestimmungen «Kernzone Flachmoor I»

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Artikel 5 Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt · Besondere Schutzbestimmungen «Kernzone Flachmoor I»

1. In der «Kernzone Flachmoor I» ist zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen nach Artikel 4 untersagt, das Gebiet zu beweiden.

2. Der kurzzeitige Zugang für Vieh über den Viehtriebweg zu den Weideflächen im Gebiet «Seeplangge» südlich des Oberalpsees ist unter personeller Aufsicht erlaubt.

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