10.5133
CH-UR
Artikel 10 Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt - Strafbestimmungen und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
Artikel 10 Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt · Strafbestimmungen und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
1. Die Strafbestimmungen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands richten sich nach dem NHG und den einschlägigen kantonalen Bestimmungen.