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Artikel 10 Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt - Strafbestimmungen und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands

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Artikel 10 Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt · Strafbestimmungen und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands

1. Die Strafbestimmungen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands richten sich nach dem NHG und den einschlägigen kantonalen Bestimmungen.

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