Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.5132 CH-UR

Artikel 7 Reglement über den Schutz der Landschaft Unteralptal in der Gemeinde Andermatt - Besondere Schutzbestimmungen «Umgebungszone»

Schutzbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 7 Reglement über den Schutz der Landschaft Unteralptal in der Gemeinde Andermatt · Besondere Schutzbestimmungen «Umgebungszone»

1. In der «Umgebungszone» ist zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen nach Artikel 4 untersagt

a) das Gelände zu verändern, insbesondere Material abzulagern, abzugraben oder zu entnehmen; ausgenommen zur Aufwertung der jeweiligen Kernzone

b) das Gebiet zu entwässern oder zu bewässern; ausgenommen zur Aufwertung der jeweiligen Kernzone

c) Pflanzenschutzmittel, Dünger oder diesen gleichgestellte Erzeugnisse zu verwenden

← Artikel 6 Reglement über den Schutz der Landschaft Unteralptal in der Gemeinde Andermatt Schutzziele Artikel 8 Reglement über den Schutz der Landschaft Unteralptal in der Gemeinde Andermatt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →