10.5127
CH-UR
Artikel 9 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen - Strafbestimmungen
Artikel 9 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen · Strafbestimmungen
1. Die Strafbestimmungen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands richten sich nach dem kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101).