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Artikel 9 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen - Strafbestimmungen

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Artikel 9 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen · Strafbestimmungen

1. Die Strafbestimmungen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands richten sich nach dem kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101).

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