10.5127
CH-UR
Artikel 8 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen - Vollzug
Artikel 8 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen · Vollzug
1. Die Abteilung Natur und Landschaft vollzieht dieses Reglement, soweit nicht etwas anders geregelt ist. Sie beaufsichtigt das Schutzobjekt und wacht über die Schutzziele. Sie stellt periodisch den ökologischen Wert des Schutzobjekts mittels Erfolgskontrollen fest.
2. Die Aufsichtsbehörden gemäss der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, die Jagd, die Fischerei, den Gewässerschutz und den Wald kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften dieses Reglements.
3. Die Abteilung Natur und Landschaft kann in Absprache mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern Ausnahmen von einzelnen Schutzbestimmungen gewähren, wenn dies den Schutzzielen nicht widerspricht.