10.5127
CH-UR
Artikel 3 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen - Schutzzonen
Artikel 3 Reglement über den Schutz der Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen · Schutzzonen
1. Das Schutzgebiet umfasst lediglich eine Naturschutzzone.
2. Die Naturschutzzone bezweckt die ungeschmälerte Erhaltung und die Wiederherstellung der Auendynamik und damit verbunden der Auenbiotope mit ihren standorttypischen Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften.