10.5119
CH-UR
Artikel 4 Reglement über den Schutz der Gewässer im Urserntal - Sonderregelung
Artikel 4 Reglement über den Schutz der Gewässer im Urserntal · Sonderregelung
1. Der Guspisbach ist bereits im Rahmen einer gewässerschutzrechtlichen Schutz- und Nutzungsplanung im Zusammenhang mit den Restwasserbestimmungen für das Kraftwerk Lucendro unter Schutz gestellt.
2. Nach Ablauf der Lucendro-Konzession im Jahr 2024 kann der Guspisbach wiederum als Ausgleichsgewässer für eine Schutz- und Nutzungsplanung verwendet werden.