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Artikel 4 Reglement über den Schutz der Gewässer im Urserntal - Sonderregelung

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Artikel 4 Reglement über den Schutz der Gewässer im Urserntal · Sonderregelung

1. Der Guspisbach ist bereits im Rahmen einer gewässerschutzrechtlichen Schutz- und Nutzungsplanung im Zusammenhang mit den Restwasserbestimmungen für das Kraftwerk Lucendro unter Schutz gestellt.

2. Nach Ablauf der Lucendro-Konzession im Jahr 2024 kann der Guspisbach wiederum als Ausgleichsgewässer für eine Schutz- und Nutzungsplanung verwendet werden.

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