10.5117
CH-UR
Artikel 9 Reglement über das Naturschutzgebiet Bäz in Andermatt - Schutzbestimmungen für die Zone KD
Artikel 9 Reglement über das Naturschutzgebiet Bäz in Andermatt · Schutzbestimmungen für die Zone KD
1. In der Zone KD ist zusätzlich zu den Verboten nach Artikel 5 mit Ausnahme der Streunutzung jegliche landwirtschaftliche Nutzung untersagt. Zudem ist es verboten, diese Zone ausserhalb der im Plan gemäss Anhang markierten Wege und Strassen zu betreten, es sei denn zu Pflege- und Nutzungszwecken im Sinne dieses Reglements sowie im Rahmen der bewilligten Jagd.