10.5116
CH-UR
Artikel 7 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene - Strafbestimmungen
Artikel 7 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene · Strafbestimmungen
1. Wer die Schutzbestimmungen nach Artikel 3 verletzt, wird gestützt auf Artikel 34 KNHG (RB 10.5101) mit einer Busse bis zu 5'000 Franken bestraft.
2. Der ursprüngliche Zustand ist auf Kosten der oder des Schuldigen wiederherzustellen.