10.5116
CH-UR
Artikel 5 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene - Ausnahmen
Artikel 5 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene · Ausnahmen
1. Wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Zweck nach Artikel 1 oder wissenschaftliche Interessen es erfordern, kann die Justizdirektion Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Reglements bewilligen. Sie kann damit Bedingungen und Auflagen verknüpfen.