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Artikel 5 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene - Ausnahmen

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Artikel 5 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene · Ausnahmen

1. Wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Zweck nach Artikel 1 oder wissenschaftliche Interessen es erfordern, kann die Justizdirektion Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Reglements bewilligen. Sie kann damit Bedingungen und Auflagen verknüpfen.

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