10.5116
CH-UR
Artikel 1 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene - Schutzziel
Artikel 1 Reglement über den Schutz renaturierter Bäche in der unteren Urner Reussebene · Schutzziel
1. Dieses Reglement bezweckt, die renaturierten Bachläufe der unteren Urner Reussebene als Lebensräume seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften, als belebende Elemente einer vielfältigen Landschaft, als Bestandteile des naturnahen Erholungsgebiets für die Öffentlichkeit und als Meliorationsgewässer langfristig, ungeschmälert und umfassend zu erhalten und den Hochwasserabfluss sicherzustellen.
2. Zum Schutzziel gehören insbesondere auch die Gewässerqualität, die Bodenbeschaffenheit und andere natürliche Verhältnisse.