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Artikel 9 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld - Schutzbestimmungen für die Zone IV (Umgebungszone; Landwirtschaft)

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Artikel 9 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld · Schutzbestimmungen für die Zone IV (Umgebungszone; Landwirtschaft)

1. In der Naturschutzumgebungszone ist es zusätzlich zu den Verboten nach Artikel 5 untersagt, mit Gülle oder mineralischem Stickstoff zu düngen.

2. Die Düngeeinschränkung wird in einer separaten Vereinbarung geregelt.

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