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Artikel 7 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld - Schutzbestimmungen für die Zone II (Naturschutzzone; Wald)

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Artikel 7 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld · Schutzbestimmungen für die Zone II (Naturschutzzone; Wald)

1. In der Waldschutzzone ist es zusätzlich zu den Verboten nach Artikel 5 untersagt, Vieh weiden zu lassen.

2. Die Offenhaltung für die Entwicklung der Amphibien muss gewährleistet sein.

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