Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.5115 CH-UR

Artikel 12 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld - Abgeltung von Leistungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 12 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld · Abgeltung von Leistungen

1. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter haben, gestützt auf Artikel 18c Absatz 2 NHG und im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen, Anspruch auf angemessene Abgeltung, wenn sie im Interesse der Schutzziele die bisherige Nutzung einschränken oder eine Leistung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen.

← Artikel 11 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld Schutzziel Artikel 13 Reglement über den Schutz des Gebiets Wilerschachen («Polenschachen») in der Gemeinde Erstfeld →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →