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Artikel 8 Reglement über den Schutz von Hoch- und Flachmooren und von Quellen auf dem Urnerboden - Schutzbestimmungen für die Flachmoore (Zone II)

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Artikel 8 Reglement über den Schutz von Hoch- und Flachmooren und von Quellen auf dem Urnerboden · Schutzbestimmungen für die Flachmoore (Zone II)

1. In den Flachmooren ist es zusätzlich zu den Verboten nach Artikel 6 untersagt

a) zu düngen

b) mehr als einmal jährlich und vor dem 1. September zu mähen

c) die Gebiete ausser zu Pflege- und Nutzungszwecken zu befahren und zu betreten

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