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Artikel 7 Reglement über den Schutz von Hoch- und Flachmooren und von Quellen auf dem Urnerboden - Schutzbestimmungen für die Hochmoore (Zone I)

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Artikel 7 Reglement über den Schutz von Hoch- und Flachmooren und von Quellen auf dem Urnerboden · Schutzbestimmungen für die Hochmoore (Zone I)

1. In den Hochmooren ist es zusätzlich zu den Verboten nach Artikel 6 untersagt

a) zu düngen

b) Vieh weiden zu lassen

c) mehr als einmal jährlich und vor dem 1. September zu mähen

d) das Gebiet ausser zu Pflege- und Nutzungszwecken zu befahren und zu betreten

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