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Artikel 3 Reglement über den Schutz von Hoch- und Flachmooren und von Quellen auf dem Urnerboden - Markierung

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Artikel 3 Reglement über den Schutz von Hoch- und Flachmooren und von Quellen auf dem Urnerboden · Markierung

1. Die Schutzobjekte a) und b) werden durch den Kanton Uri mit Tafeln und Pfählen markiert.

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