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Artikel 9c Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital - Spezielle Schutzbestimmungen

Naturschutzzone Auen und Gletschervorfeld Hüfifirn im Hinteren Maderanertal
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Artikel 9c Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital · Spezielle Schutzbestimmungen

1. In der Schutzzone I ist zusätzlich verboten

a) das Betreten oder Befahren der Auen-Lebensräume

b) jede alp- oder forstwirtschaftliche Nutzung, mit Ausnahme der Bestimmungen gemäss Artikel 9b Absatz 4

c) die Jagd und die Fischerei

2. In der Schutzzone II ist zusätzlich jede alp- oder forstwirtschaftliche Nutzung verboten.

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