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Artikel 9a Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital - Schutzobjekte und -zonen

Naturschutzzone Auen und Gletschervorfeld Hüfifirn im Hinteren Maderanertal
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Artikel 9a Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital · Schutzobjekte und -zonen

1. Die Auengebiete entlang des Chärstelenbachs in Stössi, Stäuberboden und Griessboden werden unter Schutz gestellt. Die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen ist im Plan im Anhang 3 dieses Reglements dargestellt.

2. Die Auenobjekte 107, 355 und 1008 gemäss Anhang 1 der Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung sind Teile dieses Schutzgebiets.

3. Die Schutzobjekte werden nach Intensität der Schutzbestimmungen in folgende Zonen gegliedert

a) Zone I: Naturschutzkernzone Auen I

b) Zone II: Naturschutzkernzone Auen II

c) Zone III: Naturschutzkernzone Gletschervorfeld

d) Zone IV: Naturschutzumgebungszone Auen

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