10.5111
CH-UR
Artikel 5 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital - Schutzbestimmungen: Strassenbau
Schutzgebiet Maderanertal und Fellital
Artikel 5 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital · Schutzbestimmungen: Strassenbau
1. Strassen sind im Ausmass und in der Linienführung so zu legen, dass möglichst wenig Terrainveränderungen nötig werden.
2. Einschnitte und Aufschüttungen, die landschaftlich exponiert liegen, sind mit geeigneten Massnahmen zu rekultivieren.