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Artikel 4 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital - Schutzbestimmungen: verbotene Massnahmen

Schutzgebiet Maderanertal und Fellital
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Artikel 4 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital · Schutzbestimmungen: verbotene Massnahmen

1. Standortgebundene Bauten und Anlagen wie Energiegewinnungsanlagen, militärische Anlagen, touristische Anlagen, dürfen den natürlichen Charakter der Täler nicht beeinträchtigen.

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