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Artikel 3 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital - Schutzbestimmungen: Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen

Schutzgebiet Maderanertal und Fellital
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Artikel 3 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital · Schutzbestimmungen: Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen

1. Alle baulichen Massnahmen müssen mit dem Zweckartikel vereinbar sein. Sie dürfen die Täler weder verunstalten, noch zu einer Gefährdung des heutigen Landschaftscharakters führen.

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