10.5111
CH-UR
Artikel 3 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital - Schutzbestimmungen: Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen
Schutzgebiet Maderanertal und Fellital
Artikel 3 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital · Schutzbestimmungen: Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen
1. Alle baulichen Massnahmen müssen mit dem Zweckartikel vereinbar sein. Sie dürfen die Täler weder verunstalten, noch zu einer Gefährdung des heutigen Landschaftscharakters führen.