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Artikel 13 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital - Strafen

Straf- und Schlussbestimmungen
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Artikel 13 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital · Strafen

1. Wer die Vorschriften der Artikel 3 bis 5, 7, 8, 9b, 9c und 12 verletzt, wird mit Busse bis 5'000 Franken bestraft.

2. Der ursprüngliche Zustand ist auf Kosten der verurteilten Person wiederherzustellen.

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