10.5111
CH-UR
Artikel 1 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital
Zweck
Artikel 1 Reglement über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital
1. Dieses Reglement und die darin enthaltenen Schutzverfügungen bezwecken die möglichst unveränderte Erhaltung der hochalpinen Täler Maderanertal und Fellital, den Schutz der ausreichenden Dauerbesiedlung der Täler und der Landschaft vor schädlichen Eingriffen unter Wahrung der ortsüblichen land-, alp- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
2. Wohlerworbene Rechte bleiben vorbehalten.