10.5106
BLNR
CH-UR
Artikel 8 Reglement zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR) - Begriffe: Wildheuflächen
Besondere Bestimmungen - Beitragsobjekte und ihre Definition
Artikel 8 BLNR · Begriffe: Wildheuflächen
1. Als Wildheuflächen gelten Heuwiesen im Sömmerungsgebiet, die traditionell als solche bewirtschaftet wurden und in der Regel nicht jährlich gemäht werden.