Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.5106 BLNR CH-UR

Artikel 8 Reglement zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR) - Begriffe: Wildheuflächen

Besondere Bestimmungen - Beitragsobjekte und ihre Definition
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Artikel 8 BLNR · Begriffe: Wildheuflächen

1. Als Wildheuflächen gelten Heuwiesen im Sömmerungsgebiet, die traditionell als solche bewirtschaftet wurden und in der Regel nicht jährlich gemäht werden.

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