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10.5106 BLNR CH-UR

Artikel 7 Reglement zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR) - Begriffe: Wiesen, Weiden, Streueflächen und Uferwiesen entlang von Fliessgewässern

Besondere Bestimmungen - Beitragsobjekte und ihre Definition
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Artikel 7 BLNR · Begriffe: Wiesen, Weiden, Streueflächen und Uferwiesen entlang von Fliessgewässern

1. Die Begriffe der extensiv genutzten Wiesen (Magerwiesen), der wenig intensiv genutzten Wiesen, der extensiv genutzten Weiden (mageres Weideland), der Streueflächen und der Uferwiesen entlang von Fliessgewässern richten sich nach der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13).

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