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Artikel 5 Gesetz über die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz) - Kantonsbeitrag

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Artikel 5 Schwimmbadfinanzierungsgesetz · Kantonsbeitrag

1. Der Kanton leistet jährlich einen Beitrag in derselben Höhe wie das Total der Gemeindebeiträge.

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