10.4211
CH-UR
Artikel 5 Gesetz über die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz) - Kantonsbeitrag
Artikel 5 Schwimmbadfinanzierungsgesetz · Kantonsbeitrag
1. Der Kanton leistet jährlich einen Beitrag in derselben Höhe wie das Total der Gemeindebeiträge.