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Artikel 4 Gesetz über die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz) - Gemeindebeiträge

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Artikel 4 Schwimmbadfinanzierungsgesetz · Gemeindebeiträge

1. Der jährliche Beitrag einer Gemeinde bemisst sich nach ihrer Bevölkerungszahl und nach der räumlichen Distanz zum Schwimmbad.

2. Abhängig von der räumlichen Distanz zum Schwimmbad sind die Gemeinden in folgende Tarifzonen unterteilt

a) Tarifzone 1: Altdorf, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Schattdorf, Seedorf

b) Tarifzone 2: Bauen, Gurtnellen, Isenthal, Silenen, Sisikon, Spiringen, Unterschächen, Wassen

c) Tarifzone 3: Andermatt, Göschenen, Hospental, Realp, Seelisberg

3. Je nach Tarifzone leisten die Gemeinden folgenden Beitrag pro Einwohnerin oder Einwohner

a) Tarifzone 1: 7 Franken

b) Tarifzone 2: 5 Franken

c) Tarifzone 3: 3 Franken

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