10.4211
CH-UR
Artikel 3 Gesetz über die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz) - Speisung des Fonds
Artikel 3 Schwimmbadfinanzierungsgesetz · Speisung des Fonds
1. Der Kanton und die Einwohnergemeinden speisen den Schwimmbadfonds jährlich mit Beiträgen.