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Artikel 3 Gesetz über die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz) - Speisung des Fonds

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Artikel 3 Schwimmbadfinanzierungsgesetz · Speisung des Fonds

1. Der Kanton und die Einwohnergemeinden speisen den Schwimmbadfonds jährlich mit Beiträgen.

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