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Artikel 9 Reglement über die Förderung des Sports (Sportreglement) - Beiträge

Sportförderung - Erwachsenensport
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Artikel 9 Sportreglement · Beiträge

1. Private Organisationen, die sich auf kantonaler Ebene der Sportförderung von Personen fortgeschrittenen Alters widmen oder besondere Koordinationsaufgaben im Bereich des Erwachsenensports wahrnehmen, können einen Beitrag erhalten. Die Bildungs- und Kulturdirektion schliesst mit den entsprechenden privaten Organisationen Leistungsvereinbarungen ab, die die Art der Leistung und deren Abgeltung regeln.

2. Private Organisationen, die sich der Sportförderung widmen und die mit Mannschaften an einem Meisterschaftsbetrieb der Aktivliga oder in der Erwachsenenkategorie teilnehmen, erhalten pro teilnehmende Mannschaft einen Beitrag gemäss nachstehender Tabelle

a) Anzahl Meisterschaftsspiele pro Saison: 2 bis 6 Spiele / Runden / Wettkämpfe

1. 2 bis 3 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), normale Pauschale: 100 Franken

2. 2 bis 3 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), höchste oder zweithöchste Aktivliga oder Erwachsenenkategorie: 200 Franken

3. ab 4 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), normale Pauschale: 200 Franken

4. ab 4 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), höchste oder zweithöchste Aktivliga oder Erwachsenenkategorie: 500 Franken

b) Anzahl Meisterschaftsspiele pro Saison: ab 7 Spielen / Runden / Wettkämpfen

1. 2 bis 3 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), normale Pauschale: 150 Franken

2. 2 bis 3 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), höchste oder zweithöchste Aktivliga oder Erwachsenenkategorie: 300 Franken

3. ab 4 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), normale Pauschale: 300 Franken

4. ab 4 Spieler/innen (Anzahl Spieler/innen pro Team, die mindestens benötigt werden), höchste oder zweithöchste Aktivliga oder Erwachsenenkategorie: 900 Franken

3. Als Meisterschaftsbetrieb gemäss Absatz 2 gelten zwei und mehr Wettkämpfe, die am Schluss zu einer Gesamtrangliste führen.

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