10.4113
CH-UR
Artikel 7a Reglement über die Förderung des Sports (Sportreglement) - Individuelle Förderbeiträge an Elitesportlerinnen und Elitesportler
Sportförderung - Leistungssportförderung
Artikel 7a Sportreglement · Individuelle Förderbeiträge an Elitesportlerinnen und Elitesportler
1. Elitesportlerinnen und Elitesportler, die die Voraussetzungen der Sportverordnung erfüllen, werden mit einem Beitrag unterstützt. Dieser beträgt pro Jahr höchstens
a) 12'000 Franken für olympische Sportarten
b) 6'000 Franken für nichtolympische oder paralympische Sportarten
2. Die Bildungs- und Kulturdirektion erlässt Richtlinien für die Bemessung des finanziellen Bedarfs und der Beitragshöhe.