Artikel 7 Reglement über die Förderung des Sports (Sportreglement) - Beiträge an die ungedeckten Kosten der Ausbildung
Artikel 7 Sportreglement · Beiträge an die ungedeckten Kosten der Ausbildung
1. Beiträge an die ungedeckten Kosten der Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern, deren Eltern im Kanton Uri Wohnsitz haben, werden ausgerichtet, wenn die Berechnung nach der Stipendiengesetzgebung einen entsprechenden finanziellen Bedarf ergibt.
2. Unabhängig von Beiträgen nach Absatz 1 erhalten Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler mit Wohnsitz im Kanton Uri, wenn sie Mitglied eines regionalen, nationalen oder internationalen Kaders sind, auf Gesuch hin folgenden jährlichen Beitrag
a) Mitglied in einem von der Bildungs- und Kulturdirektion anerkannten regionalen Kader 500 Franken
b) Mitglied in einem von der Bildungs- und Kulturdirektion anerkannten nationalen Kader oder im Besitz einer nationalen Swiss Olympic Talents Card 1'500 Franken
c) im Besitz einer internationalen Swiss Olympic Talents Card 2'000 Franken
3. Der Beitrag nach Absatz 2 wird nur ausbezahlt, wenn ein entsprechender Nettoaufwand für das Ausüben der entsprechenden Sportart ausgewiesen wird.