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Artikel 3b Reglement über die Förderung des Sports (Sportreglement) - Jugend-Ausdauertest

Sportförderung - Jugendförderung
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Artikel 3b Sportreglement · Jugend-Ausdauertest

1. In Ergänzung zum Programm Jugend und Sport des Bunds richtet der Kanton Beiträge an Jugend-Ausdauertests aus.

2. Der Beitrag beträgt pro teilnehmende Person im Alter zwischen sieben und 20 Jahren 3 Franken.

3. Beitragsberechtigt sind Jugend-Ausdauertests, wenn ihnen eine körperlich intensive Leistung über einen längeren Zeitrahmen zugrunde liegt. Die Abteilung Sport definiert die beitragsberechtigten Disziplinen und die einzuhaltenden Rahmenbedingungen.

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