10.4113
CH-UR
Artikel 21 Reglement über die Förderung des Sports (Sportreglement) - Rechtsanspruch und finanzieller Rahmen
Finanzielle Bestimmungen
Artikel 21 Sportreglement · Rechtsanspruch und finanzieller Rahmen
1. Auf Beiträge nach diesem Reglement besteht kein Rechtsanspruch, sofern sich ein solcher nicht aus der Sportverordnung ergibt.
2. Beiträge nach diesem Reglement werden nur im Rahmen der bewilligten Kredite oder im Rahmen der finanziellen Mittel geleistet, die dem Sport-Fonds zur Verfügung stehen.