10.4113
CH-UR
Artikel 18 Reglement über die Förderung des Sports (Sportreglement)
Sportförderung - Sport von Menschen mit einer Behinderung
Artikel 18 Sportreglement
1. Sportliche Aktivitäten von Menschen mit einer Behinderung werden nach den Bestimmungen dieses Reglements unterstützt.
2. Der Regierungsrat und die Bildungs- und Kulturdirektion können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten abweichend von den Bestimmungen dieses Reglements weitere sportliche Aktivitäten unterstützen, soweit das angebracht erscheint.