10.4113
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Förderung des Sports (Sportreglement) - Anforderungen an Organisationen
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Sportreglement · Anforderungen an Organisationen
1. Private Sportverbände und Sportvereine sowie andere private Organisationen, die sich der Sportförderung widmen, können Beiträge nach diesem Reglement erhalten, wenn sie
a) ihren Sitz im Kanton Uri haben
b) über eine klare Rechtsstruktur verfügen
c) ihre sportlichen Aktivitäten am Ziel der Sportförderung nach Artikel 2 der Sportverordnung ausrichten
d) die weiteren Voraussetzungen nach diesem Reglement erfüllen
2. Keine Beiträge nach diesem Reglement erhalten private Organisationen, die touristisch oder kommerziell ausgerichtet sind. Ausgenommen davon sind Beiträge an nicht kommerziell genutzte Infrastrukturanlagen, die weitgehend dem Ziel der Sportförderung nach Artikel 2 der Sportverordnung entsprechen.