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10.4111 CH-UR

Artikel 9 Verordnung über die Förderung des Sports (Sportverordnung) - Unterstützung von Organisationen

Sportförderung - Jugendförderung
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Artikel 9 Sportverordnung · Unterstützung von Organisationen

1. Der Kanton berät und informiert private Organisationen, die sich der Sportförderung von Jugendlichen widmen. Er kann die Organisationen mit Beiträgen unterstützen.

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