10.4111
CH-UR
Artikel 9 Verordnung über die Förderung des Sports (Sportverordnung) - Unterstützung von Organisationen
Sportförderung - Jugendförderung
Artikel 9 Sportverordnung · Unterstützung von Organisationen
1. Der Kanton berät und informiert private Organisationen, die sich der Sportförderung von Jugendlichen widmen. Er kann die Organisationen mit Beiträgen unterstützen.