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Artikel 13b Verordnung über die Förderung des Sports (Sportverordnung) - Individuelle Förderbeiträge an Elitesportlerinnen und -sportler

Sportförderung - Nachwuchsförderung - Leistungssportförderung
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Artikel 13b Sportverordnung · Individuelle Förderbeiträge an Elitesportlerinnen und -sportler

1. Der Kanton kann Beiträge für Elitesportlerinnen und -sportler für olympische Sportarten und für Elitesportlerinnen und -sportler für nichtolympische oder paralympische Sportarten gewähren.

2. Voraussetzung für einen Beitrag ist das Vorliegen einer internationalen Swiss Olympic Card und der Nachweis eines finanziellen Bedarfs.

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